Auf dem Grundstück des Hauses Mooroase wur-de ein separates Gebäude zu einem 2-Personen- Appartement umgebaut und eignet sich für weibliche und männliche Jugendliche und junge Volljährige ab dem 17. Lebensjahr. Hier wurden zwei Schlaf-/ Zimmer im oberen Stock, sowie ein Wohn-zimmer, eine Küche, ein Badezimmer und eine Terrasse zur gemein-samen Nutzung eingerichtet. Natürlich ist für die Bewohner des Apparte-ments sowie für alle anderen Bewohner der Einrichtung das gesamte Gelände und alle Gemeinschafts-räume des Haupthauses mit nutzbar. Die grundsätzlichen Strukturen, Regeln und Pflichten (Tiere versorgen, Tages-rhythmus, hauswirtschaftliche Aufgaben) gelten auch in altersentsprechen-dem Maße für die Jugendlichen der Außenwohngruppe. Die Ansprüche an Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit an den Jugendlichen sollen hier jedoch den aktuellen Fähigkeiten angepasst, zukunftsweisend motivierend und vor allem fördernd angelegt und gesteigert werden.
Außenstelle „Mooroase“
Auf dem Grundstück des Hauses Mooroase wur-de ein separates Gebäude zu einem 2-Personen- Appartement umgebaut und eignet sich für weibliche und männliche Jugendliche und junge Volljährige ab dem 17. Lebensjahr. Hier wurden zwei Schlaf-/ Zimmer im oberen Stock, sowie ein Wohn-zimmer, eine Küche, ein Badezimmer und eine Terrasse zur gemein-samen Nutzung eingerichtet. Natürlich ist für die Bewohner des Apparte-ments sowie für alle anderen Bewohner der Einrichtung das gesamte Gelände und alle Gemeinschafts-räume des Haupthauses mit nutzbar. Die grundsätzlichen Strukturen, Regeln und Pflichten (Tiere versorgen, Tages-rhythmus, hauswirtschaftliche Aufgaben) gelten auch in altersentsprechen-dem Maße für die Jugendlichen der Außenwohngruppe. Die Ansprüche an Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit an den Jugendlichen sollen hier jedoch den aktuellen Fähigkeiten angepasst, zukunftsweisend motivierend und vor allem fördernd angelegt und gesteigert werden.